Nummernschild

Mit der Zuteilung eines Liegeplatzes erhält der Inhaber eine Liegeplatznummer. Das zugehörige Nummernschild wird von der Stadt ausgegeben.

Bis 2018 musste jede einzelne Ziffer mindestens 10 cm hoch sein; seither beträgt die Gesamthöhe des Schilds 10 cm. Die Ziffern auf den neuen Schildern sind damit deutlich kleiner als früher und aus der Entfernung schlechter lesbar.

Das Nummernschild ist gut sichtbar am Kahn anzubringen. Die Pflicht zur Kennzeichnung ist sowohl in der Gewässerverordnung (§1a Abs. 4) als auch in der Benutzungsordnung für Stocherkahnanlegeplätze (§6 Abs. 2) festgelegt.

Beginnt die Nummer mit dem Buchstaben G, ist der Kahn als gewerblich zugelassen. Der Inhaber einer solchen Nummer zahlt eine erhöhte Liegeplatzgebühr und muss der Stadt gegenüber eine Versicherung für den gewerblichen Betrieb nachweisen. Kähne ohne das Präfix G dürfen nicht gewerblich eingesetzt werden.

Warum die Stadt die Schilder ausgibt

In der Vergangenheit kam es vor, dass Kähne absichtlich mit falschen Nummern gekennzeichnet wurden oder Kahninhaber ohne gewerbliche Zulassung gegen Entgelt Gäste transportierten. Um dies zu unterbinden, wurde beschlossen, dass die Stadt die Nummernschilder selbst ausgibt. Damit ist die Nummer eindeutig einem zugelassenen Kahn zuzuordnen und Manipulationen sind schwerer möglich.

Ungültige oder eingezogene Schilder werden von der Stadt durchbohrt. Ein durchbohrtes Schild ist damit kein gültiger Nachweis einer Zulassung. Dennoch sind gelegentlich Kähne auf dem Neckar unterwegs, die ein durchbohrtes Schild führen, was darauf hindeutet, dass dies nicht allen Kahnfahrern bekannt ist.

Bedeutung der Nummernschilder

Die Nummernschilder erfüllen mehrere Funktionen: Andere Kahnfahrer können anhand der Nummer nachvollziehen, mit wessen Kahn sie es gerade zu tun haben. Die Stadt kann prüfen, ob ein Kahn am richtigen Anleger liegt. Außerdem ist am Schild erkennbar, ob ein Kahn für den gewerblichen Betrieb zugelassen ist.

Siehe auch: Whois Stocherkahn